Helles Büro mit weißen Möbeln, Pflanzen und einem großen Fenster.

So kommen Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Therapie

  1. Ersttermin mit uns (Logopädie Kölbl)
  2. fachärztliche Verordnung
  3. Bewilligung durch Krankenkasse (derzeit keine Bewilligungspflicht durch ÖGK und BVAEB)
  4. Terminvereinbarung mit Logopädin
  5. Beginn der Diagnostik / Beratung / Therapie

Wichtig: Eine logopädische Behandlung kann durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt wie auch durch eine Fachärztin/einen Facharzt (Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie, Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Neurologie oder Pädiatrie/Kinderheilkunde) verordnet werden.

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Wie komme ich zu einem Therapietermin für Logopädie?

Für Ihre Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns am besten telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie – falls bereits vorhanden – Ihre (bewilligte) Verordnung zur ersten Diagnostik- bzw. Therapieeinheit mit. Außerdem benötigen wir für eine detaillierte Diagnose alle Vorbefunde, die Sie von Ärztinnen oder Ärzten bekommen haben.

Woher bekomme ich eine Verordnung für Logopädie?

Vor dem Beginn der Therapie in unserer Praxis für Logopädie in Perchtoldsdorf benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Diese erhalten Sie bei Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt bzw. einer/einem Fachärztin/Facharzt (z. B. Neurologie, HNO, Zahnheilkunde, Kinderheilkunde).

Die Verordnung muss folgenden Vermerk enthalten:

„10 × Logopädie Tarif 3“

Wo kann ich meine Verordnung für Logopädie bewilligen lassen?

Für die Bewilligung wenden Sie sich an Ihre Versicherungsgesellschaft:

  • Bei der ÖGK und BVAEB ist Bewilligungspflicht derzeit ausgesetzt
  • Für Versicherte der SVS ist eine chefärztliche Bewilligung vor dem 2. Termin erforderlich
  • Bei der KFA brauchen Versicherte eine chefärztliche Bewilligung vor Therapiebeginn

Wie läuft eine logopädische Therapie ab?

Er wichtigste Faktor in Ihrer logopädischen Therapie ist Zeit. Zuerst führen wir mit Ihnen bzw. Ihrem Kind oder Ihre Angehörige ein ausführliches Gespräch. Dabei klären wir Ihre Anliegen und erstellen eine logopädische Einschätzung/Diagnose. Die Therapie wird individuell auf Sie/Ihr Kind/Ihre Angehörige abgestimmt.

In der Therapie sind die aktive Therapiezeit und Besprechung mit dem Patienten und die passiven Vor- und Nachbereitungszeit sowie Dokumentation ohne Patienten enthalten.

Für den für Sie bzw. Ihr Kind bewilligten Logopädie Tarif 3 bedeutet das:

Sie haben Anspruch auf 45 Minuten Therapie/Besprechung und wir benötigen zusätzlich 15 Minuten für Vor-/Nachbereitung und Dokumentation.

Machen Sie auch Hausbesuche?

Ja, Hausbesuche sind im Fall einer Mobilitätseinschränkung auf Anfrage möglich.

Kosten

Was kostet eine logopädische Therapie?

Unsere Tarife orientieren sich an den Empfehlungen des Berufsverbandes  „logopädieaustria“.

Eine Therapieeinheit im Logopädie Tarif 3 beträgt EUR 120,-, im Logopädie Tarif 2 EUR 95,-Die Kosten für Hausbesuche hängen von verschiedenen Faktoren ab und werden Ihnen auf Anfrage gerne individuell mitgeteilt.

Wieviel bekomme ich von der Krankenversicherung erstattet?

Als Wahllogopädinnen verrechnen wir die Therapie direkt mit Ihnen. Nach Abschluss der Therapie (spätestens nach 10 Einheiten) erhalten Sie eine Sammelrechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

Sie erhalten ca. 50-60% von Ihrer Gesundheitskasse rückerstattet. Private Zusatzversicherungen beteiligen sich mit bis zu 100% an den Kosten einer logopädischen Therapie.

Selbstverständlich können Sie bei uns logopädische Behandlungen auch als Privatpatient/in in Anspruch nehmen. Dazu benötigen Sie nur eine Verordnung. Eine Bewilligung der Gesundheitskasse ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Absagemodalität

Was mache ich, wenn ich einen Logopädie-Termin nicht einhalten kann?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden vorher darüber zu informieren. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir leider in Rechnung stellen. Diese werden nicht von den Gesundheitskassen übernommen.

Haben Sie Fragen?
KONTAKTIEREN Sie uns gerne.
Medizinerin erklärt einer Patientin ein anatomisches Modell des Kopfes.

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Helles Arztzimmer mit Schreibtisch, Stühlen und Untersuchungsliege.

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